Aktuelle Information bezüglich Coronavirus!
Im Zuge der derzeitigen Entwicklungen hinsichtlich des Coronavirus möchten wir über die vom Bundesministerium vorgegebenen Richtlinien informieren.
Die für medizinisches Personal sowieso geltenden Hygienerichtlinien sollten wie im weiterführenden Link eingehalten werden.
Da Osteopathen allerdings einen Mindestabstand von 2 Metern während einer Behandlung nicht einhalten können, empfehlen wir nach Rücksprache mit dem Bundesministerium, die Behandlung von Kindern, älteren Patienten und immunschwachen Patienten, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Alle Informationen und Antworten auf wichtige Fragen sind unter diesem Link des Bundesministeriums abrufbar.
Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe: LINK
COVID-19-Öffnungsverordnung vom 10. Mai 2021 – COVID-19-ÖV: Bestimmungen für Gesundheitsberufe ändern sich nicht wesentlich (weiterhin FFP2-Maskenpflicht bei Patient*innen-Kontakt und wöchentliche Berufsgruppentestungen)
Ausnahme Impfung(en): Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen (Testpflicht entfällt):
- Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Genese Personen nach Ablauf der der Infektion für 6 Monate von der Testpflicht befreit (Nachweis: Absonderungsbeschied oder ärztliche Bestätigung)