Wie werde ich Mitglied?
Wichtig: Eine Mitgliedschaft in der OEGO ist nicht mit einer Berechtigung zur Berufsausübung verbunden.
Aufnahmekriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft
Sie haben 2 Optionen:
1. Postgraduale Ausbildung nach medizinischem Basisberuf
Sie benötigen:
- Medizinischer Basisberuf: Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, PhysiotherapeutIn, Hebamme, ErgotherapeutIn
- Nachweis der Osteopathie-Ausbildung erforderlich
- Erfolgreiche Absolvierung der klinischen Abschlussprüfung
- Matura oder Studienberechtigungsprüfung sowie eine Arbeitserlaubnis in einem in Österreich anerkannten medizinischen Basisberuf werden vorausgesetzt.
Postgraduale Ausbildungen umfassen mindestens 5-6 Jahre mit 1500 Präsenzstunden und einem Abschluss als D.O. oder MSc. Osteopathie. Der Titel ist für eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich.
2. Osteopathie-Ausbildung ohne medizinischen Basisberuf
Sie benötigen:
- Nachweis der Osteopathie-Ausbildung erforderlich
- Erfolgreiche Absolvierung der klinischen Abschlussprüfung
- Matura oder Studienberechtigungsprüfung wird vorausgesetzt
Diese Ausbildung sollte mindestens 4-5 Jahre mit 4200 Präsenzstunden und einem Abschluss als DO, BSc Osteopathie oder MSc Osteopathie umfassen. Der Titel ist für eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich.
Außerordentliche Mitglieder
Sie benötigen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich
- Nachweis einer Osteopathie-Ausbildung im Studentenstatus erforderlich
Ehren- und Fördermitglieder
Ehrenmitglieder sind Personen, die aufgrund besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Fördernde Mitglieder unterstützen die Arbeit der OEGO mit ideellen Mitteln, Geld- oder Sachspenden.
Passives Wahlrecht
In den Vorstand der OEGO sind alle ordentlichen Mitglieder wählbar, die die Ausbildung mit dem Titel D.O. oder MSc. abgeschlossen haben.