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Wie werde ich Mitglied?

Wichtig: Eine Mitgliedschaft in der OEGO ist nicht mit einer Berechtigung zur Berufsausübung verbunden.

Aufnahmekriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft

Sie haben 2 Optionen:

1. Postgraduale Ausbildung nach medizinischem Basisberuf

Sie benötigen:

  • Medizinischer Basisberuf: Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, PhysiotherapeutIn, Hebamme, ErgotherapeutIn
  • Nachweis der Osteopathie-Ausbildung erforderlich
  • Erfolgreiche Absolvierung der klinischen Abschlussprüfung
  • Matura oder Studienberechtigungsprüfung sowie eine Arbeitserlaubnis in einem in Österreich anerkannten medizinischen Basisberuf werden vorausgesetzt.

Postgraduale Ausbildungen umfassen mindestens 5-6 Jahre mit 1500 Präsenzstunden und einem Abschluss als D.O. oder MSc. Osteopathie. Der Titel ist für eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich.

2. Osteopathie-Ausbildung ohne medizinischen Basisberuf

Sie benötigen:

  • Nachweis der Osteopathie-Ausbildung erforderlich
  • Erfolgreiche Absolvierung der klinischen Abschlussprüfung
  • Matura oder Studienberechtigungsprüfung wird vorausgesetzt

Diese Ausbildung sollte mindestens 4-5 Jahre mit 4200 Präsenzstunden und einem Abschluss als DO, BSc Osteopathie oder MSc Osteopathie umfassen. Der Titel ist für eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich.

Außerordentliche Mitglieder

Sie benötigen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich
  • Nachweis einer Osteopathie-Ausbildung im Studentenstatus erforderlich

Ehren- und Fördermitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, die aufgrund besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Fördernde Mitglieder unterstützen die Arbeit der OEGO mit ideellen Mitteln, Geld- oder Sachspenden.

Passives Wahlrecht

In den Vorstand der OEGO sind alle ordentlichen Mitglieder wählbar, die die Ausbildung mit dem Titel D.O. oder MSc. abgeschlossen haben.