FAQs
Patient:innen
Wie finde ich kompetente Osteopath:innen in meiner Umgebung?
In unserer Osteopath:innen-Suche geben Sie Postleitzahl, Ort oder Namen ein und Sie finden Osteopath:innen in Ihrer Nähe. Weiters können Sie auch unsere Kinderosteopath:innen-Suche verwenden.
Dürfen alle Osteopath:innen Kinder behandeln?
Die Behandlung von Kindern ist Teil der osteopathischen Ausbildung. Es gibt jedoch zertifizierte Kinderosteopath:innen, die eine ausgewiesene Zusatzausbildung speziell für diese Arbeit vorweisen können. Alle Osteopath:innen, die von der OEGO als Kinderosteopath:innen ausgewiesen werden, können eine mehrjährige und qualifizierte Zusatzausbildung vorweisen. Die OEGO empfiehlt allen Patient:innen ausdrücklich, sich für die osteopathische Behandlung eines Kindes an Kinderosteopath:innen zu wenden.
Was zahlen die Krankenkassen?
Kosten für osteopathische Behandlungen werden seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da Osteopathie in Österreich als Heilmethode noch nicht anerkannt ist. Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag die Kosten (teilweise oder zur Gänze).
Mitgliedschaft
Ich bin im 1. Ausbildungsjahr einer osteopathischen Schule. Darf ich schon Mitglied werden?
Ja, das ist als außerordentliches Mitglied möglich.
Wird die Karenz im Mitgliedsbeitrag berücksichtigt?
Ja, Sie zahlen für 2 Jahre in Folge die Hälfte Ihres Mitgliedsbeitrags. Der Nachweis einer Geburtsurkunde Ihres Kindes ist erforderlich.
Welche Auswirkung hat meine Pensionierung?
In der Pension zahlen Mitglieder die Hälfte des Mitgliedsbeitrags. Nachweis erforderlich.
Ich bin mit der Grundausbildung fertig, schreibe aber noch an meiner Diplom/Masterarbeit. Zähle ich als Student:in?
Nein, nach 4 Jahren Grundausbildung werden Sie bei uns bereits als Vollmitglied (ordentlich) geführt und scheinen auch in der Osteopath:innensuche auf.
Ausbildung
Ist die Osteopathieausbildung in Österreich offiziell anerkannt?
In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung für Osteopathie. Die an bestimmten Schulen (z.B. WSO, IAO, Continuum) ausgebildeten Osteopath:innen können aber auf der rechtlichen Grundlage ihrer Grundausbildung als Physiotherapeut:in oder Ärzt:in praktizieren. Von einigen privaten Krankenversicherungen werden osteopathische Behandlungen bereits bezahlt, manchmal sogar von Gebietskrankenkassen.
Die ”Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO)” als Vertretung aller Osteopath:innen in Österreich hat bestimmte Normen für die Ausbildung als Osteopath:in festgelegt. Europaweit arbeitet ”Osteopathy Europe”, deren Mitglied die OEGO ist, auf einen einheitlichen Ausbildungsstandard und auf die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie hin.