Aktuelles COVID-Update, Verordnung 03.03.2022
Gemäß §6 Abs. 4 der neuen COVID-19 Basismaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ausgegeben am 3. März 2022), bleibt die Maskenpflicht für Patient*innen und Begleitpersonen, sowie für Osteopath*innen erhalten.
Hier der Auszug aus der Verordnung: (4) „In Betriebsstätten und an sonstigen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungenerbracht werden, haben Patienten, Besucher, Begleitpersonen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer eine Maske zu tragen.“
07.03.2022