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Geringfügige Anstellung

Wenn Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Ostoepath*in jemanden geringfügig beschäftigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Steuerberater*in. Diese*r kann Ihnen genau sagen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sollten Sie noch keine*n Steuerberter*in haben, anbei der allgemeine Link der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Allgemeine Informationen rund um die geringfügige Beschäftigung finden sie im Internet zum Beispiel unter folgenden Links:

Wirtschaftskammer

Arbeiterkammer