Geringfügige Anstellung
Wenn Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Ostoepath*in jemanden geringfügig beschäftigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Steuerberater*in. Diese*r kann Ihnen genau sagen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sollten Sie noch keine*n Steuerberter*in haben, anbei der allgemeine Link der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.