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PRAKTISCHE INFOS:

Geringfügige Anstellung

Wenn Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Osteopath*in eine Person geringfügig beschäftigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Steuerberater*in. Diese*r kann Ihnen genau sagen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sollten Sie noch keine*n Steuerberater*in haben, finden Sie anbei den allgemeinen Link der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Allgemeine Informationen rund um die geringfügige Beschäftigung finden Sie zum Beispiel unter folgendem Link:

und auch hier:

Tipps zur Selbstständigkeit & Praxisraumeröffnung

Wenn Sie sich in Österreich als Osteopath*in selbstständig machen möchten, dann ist es wichtig, folgende Dinge zu beachten:

Steuerberater*in

Der erste Weg in diesem Prozess sollte Sie zur Steuerberatung führen. Sie benötigen rund um die Selbstständigkeit eine Fachkraft, die sich im österreichischen Steuerrecht auskennt und Ihnen alle Informationen rund um die Selbstständigkeit zur Verfügung stellen kann.
Jede Selbstständigkeit gestaltet sich anders, weshalb eine individuelle Beratung dringend empfohlen wird. Welche Unternehmensform möchten Sie wählen? Wie müssen Sie Ihre Buchhaltung führen? U.v.m.

Arbeitsrecht, Standards und Praxisraumausstattung/Hygienevorschriften

Die Osteopathie ist in Österreich kein anerkannter Beruf und gesetzlich nicht reglementiert. Aus diesem Grund gibt es auch keine Rechtssprechung und keine Vorgaben, die Ausstattung der Praxisräumlichkeiten etc. betreffend. Für Sie gelten demnach alle Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die sich aus Ihrem Grundberuf ergeben. (Physiotherapie, Medizin)

Formulare

Die OEGO hat einige Formulare für die Arbeit mit Patient*innen erstellt, diese finden Sie unter der Rubrik Downloads. Deren Verwendung empfehlen wir in der täglichen Arbeit mit den Patient*innen.

Kontakte und Formulare

Hier geht es zu einer Suchmaschine für Steuerberater*innen in Ihrer Umgebung.

Artikel:

Anbei ein Link zu einem Artikel „Tipps für Ihre Buchhaltung“