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Wenn Sie sich in Österreich als Osteopath*in selbstständig machen möchten, dann ist es wichtig, folgende Dinge zu beachten.

Steuerberater*in

Der erste Weg in diesem Prozess, sollte Sie zurm Steuerberater*in führen. Sie benötigen rund um die Selbstständigkeit jemanden, der sich im österreichischen Steuerrecht auskennt und Ihnen alle Informationen rund um die Selbstständigkeit zur Verfügung stellen kann.
Jede Selbstständigkeit gestaltet sich anders, weshalb eine individuelle Beratung von uns dringend empfohlen wird. Welche Unternehmensform möchten Sie wählen? Wie müssen Sie Ihre Buchhaltung führen? U.v.m.

Arbeitsrecht, Standards und Hygienevorschriften

Die Osteopathie ist in Österreich kein anerkannter Beruf und gesetzlich nicht reglementiert. Aus diesem Grund gibt es auch keine Rechtsprechung und keine Vorgaben die Ausstattung der Praxisräumlichkeiten etc. betreffend. Für Sie gelten demnach alle Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die sich aus Ihrem Grundberuf ergeben. (Physiotherapie, Medizin)

Formulare

Die OEGO hat einige Formulare für die Arbeit mit Patient*innen erstellt, diese finden Sie unter der Rubrik Downloads. Deren Verwendung wird von uns in der täglichen Arbeit mit den Patient*innen empfohlen.

Praxisraumausstattung /Hygienevorschriften

Was die Ausstattung der Praxisräumlichkeiten betrifft, halten Sie sich bitte an die Vorgaben Ihres Grundberufes im Rahmen dessen Sie die Osteopathie ausführen. (Physiotherapie, Medizin)

Kontakte und Formulare

Hier geht´s zu einer Suchmaschine für Steuerberater*innen

Artikel:

Anbei ein Link zu einem Artikel „Tipps für Ihre Buchhaltung“