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Praxisöffnung- Hinweise! Informationen & Formulare

Unter der Annahme, dass einige OsteopathInnen die Praxis wieder schrittweise öffnen werden, ist es uns wichtig darauf hinzuweisen, dass dabei ein paar grundlegende Dinge berücksichtigt werden sollten.
Um eine Orientierung zu geben, haben wir einige wesentliche Punkte aufgelistet und zusammengetragen. Wir weisen darauf hin, dass diese bei der Praxisöffnung berücksichtigt werden sollten.
Es ist wichtig, die Situation immer individuell zu bewerten und nicht vergessen werden darf, dass die aktuelle Lage sehr heikel und besonders ist. Wir betonen an dieser Stelle, dass es sich bei den aufgelisteten Punkten um Informationen, nicht um Empfehlungen von Seiten der OEGO handelt.

Schutz- und Sorgfaltspflicht in Coronazeiten

Die Ärztekammer hat für niedergelassene ÄrztInnen sogenannte „Maßnahmen und Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie“ veröffentlicht. Wir haben für euch anhand dieses Leitfadens Formulare erstellt, wie ihr die Schutzpflicht gegenüber euren Patienten bestmöglich einhalten könnt. Diese dienen denjenigen von euch, die sich entschließen die Arbeit am Patienten wieder aufzunehmen als Hilfestellung, um die rechtliche Schutzpflicht bestmöglich einzuhalten. Die Entscheidung, Patienten zu behandeln und die dadurch entstehenden rechtlichen Risiken in Kauf zu nehmen, obliegt jedem_r OsteopathIn selbst.

Informationen und Formulare

Um die rechtliche Schutzpflicht gegenüber euren PatientInnen in der aktuellen Situation bestmöglich einhalten zu können ist es wichtig, vor, während und nach einer Behandlung wichtige Vorkehrungen zu treffen. Diese Vorkehrungen orientieren sich an den oben erwähnten „Maßnahmen und Empfehlungen“ der Ärztekammer für niedergelassene ÄrztInnen. Die Formulare und Informationen wurden von Seiten der OEGO an die Gegebenheiten von OsteopathInnen angepasst und umformuliert. Da die rechtliche Lage noch nicht geklärt ist, gibt es hier keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit!

Um die rechtliche Schutzpflicht gegenüber euren PatientInnen in der aktuellen Situation bestmöglich einhalten zu können ist es wichtig, vor, während und nach einer Behandlung wichtige Vorkehrungen zu treffen. Diese Vorkehrungen orientieren sich an den oben erwähnten „Maßnahmen und Empfehlungen“ der Ärztekammer für niedergelassene ÄrztInnen. Die Formulare und Informationen wurden von Seiten der OEGO an die Gegebenheiten von OsteopathInnen angepasst und umformuliert. Da die rechtliche Lage noch nicht geklärt ist, gibt es hier keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit!

Hier geht´s zur „Checklist“

Hier geht´s zum Formular „Telefonische Bedarfserhebung“

Hier geht´s zum „Aufklärungsbogen“

Hier geht´s zum „Informationsplakat für den Eingangsbereich“




21.04.2020