Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Das Bundesministerium hat auf unsere Anfrage reagiert und uns eine Stellungnahme zur PatientInnensicherheit in der osteopathischen Praxis geschickt. Die konkrete Frage an das Ministerium, ob die aktuellen Ärztekammer-Richtlinien auch für OsteopathInnen in freier Praxis gelten, wurde mit einem Dokument beantwortet.
Ihr könnt die Handlungsempfehlung für niedergelassene Gesundheitsberufe (vom 9.April 2020) unterhalb downloaden. Diese gelten auch für OsteopathInnen. Es handelt sich auch hier nur um „Empfehlungen“.
Diese Handlungsempfehlungen, die offenbar auch auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer abrufbar sind bzw. waren, werden derzeit überarbeitet und sollten in den nächsten Tagen in einer aktualisierten Version online abrufbar sein. Wir werden diese umgehend hier veröffentlichen.
Hier geht´s zu den Handlungsempfehlung für niedergelassene Gesundheitsberufe.